Morgen läuft die Frist (16.08. bis 27.09.2010) zum Einreichen der Einwendungen gegen die 380-kV-Freileitung Bertikow – Neuenhagen (Uckermarkleitung) ab. Alle betroffenenen Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen hatten in dem Zeitraum auf diesem Wege die Möglichkeit, sich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu äußern.
Die Stadt Eberswalde hatte dies in einer sehr fundierten Stellungnahme genutzt.
Nachfolgend die Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände in Brandenburg zum Planfeststellungsverfahren, koordiniert über das Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände Brandenburg.
Potsdam, 23.September 2010
Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR
Lindenstraße 34
14467 Potsdam
Tel 0331-20155-50
Fax 0331-20155-55
info@landesbuero.de, http://www.landesbuero.de
09/10/Frau Becker
Durchwahl: 0331-20155 57
Landesamt für Bergbau,
Geologie und Rohstoffe
Postfach 10 09 33
03009 Cottbus
vorab Fax: 0355/48640-510
Bearbeiter: Herr Buggel
Gesch.-z.: 27.2-1-15
Stellungnahme des NABU, des BUND, der Grünen Liga, der Die NaturFreunde und der SDW zum Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43 Nr. 1, 43b Nr.1 Energiewirtschaftsgesetz für den Neubau der „380-kV-Freileitung Bertikow – Neuenhagen 481/482“ der 50Hertz Transmission GmbH sowie von damit im Zusammenhang stehenden Abschnitten der 110-kV-Freileitung der E.ON edis AG, Az.: 27.2-1-15
Sehr geehrte Damen und Herren,
die geplante Errichtung der Freileitung ist mit erheblichen und nachhaltigen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden, weshalb wir gegen das Vorhaben ernsthafte Bedenken erheben.
Die Stellungnahmen der Die NaturFreunde Deutschlands, Regionalgruppe Oberbarnim-Oderland e.V. (Anlage 1, 13 S.), des NABU-Regionalverbandes Angermüde e.V. (Anlage 2, 3 Seiten) und des NABU Kreisverbandes Barnim e.V. (Anlage 3, 4 Seiten) sind Gegenstand dieser Stellungnahme und werden von allen im Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände vertretenen Naturschutzverbände mitgetragen
Vorab möchten wir versichern, dass wir die Notwendigkeit des Stromtransportes vom Ort der Erzeugung zu den Verbrauchern erkennen und akzeptieren.
Bedenken melden wir gegen die vorgesehene Dimension der Umsetzung an. Zudem kritisieren wir, dass der Bedarf für die vorliegende Planung nicht im erforderlichen Umfang nachgewiesen wird. Auch wurden im Raumordnungsverfahren keine wirklichen Alternativen zu der geplanten Trasse geprüft.
Gegenwärtig beruht die einzige Herleitung der Notwendigkeit auf dem EnLAG welches besagt das die Übertragungsleistung in diesem Bereich erhöht werden muss. Dort ist jedoch nicht von Netzausbau die Rede. Es sind deshalb alle Möglichkeiten zu prüfen, wie die Übertragungsleistung erhöht werden kann. Dabei muss vom Grundsatz Optimierung vor Verstärkung vor Neubau ausgegangen werden.
Die Verbände fordern daher, dass der Vorhabenträger nachvollziehbar darlegt, warum der Neubau aus seiner Sicht die einzige Alternative sein soll und warum Optimierungspotentiale hier ausgeschöpft sind.
Es ist darzustellen, warum die bestehende 380 kV Leitung Lubmin Neuenhagen nicht durch Temperaturmonitoring oder Aufrüsten auf Hochtemeperaturleiterseile so verstärkt werden kann, dass sie die erforderlichen Kapazitäten aufnehmen kann. Es sind Lastflussdiagramme zu erstellen die die aktuelle Auslastung belegen.
Des Weiteren ist der Nachweis zu erbringen wie hoch der Anteil von Strom aus regenerativen Energien ist und sein wird, der auf der Trasse transportiert wird und werden soll, da der Ausbau der regenerativen Energien immer wieder als Grund für den Bau der Leitungen angegeben wird.
Es wird geplant, eine Stromleitung durch das Land zu legen, die die bestehenden Leitungen von ihrer Größe und Höhe her deutlich übertrifft.
Dies bedeutet eine enorme Zerschneidung der Landschaft, welche in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf Landschaft, Naturausstattung und Lebensqualität der hier ansässigen Bevölkerung haben wird. Wir befürchten eine deutliche Beeinträchtigung und damit Abwertung des existierenden Landschaftsbildes und faunistischer Lebensräume.
Die Leitungstrasse quert drei Großschutzgebiete und tangiert zahlreiche FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete.
Der geplante Trassenverlauf quert zudem ein Schutzgebiet von internationalem Rang, das UNESCO-Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin (BR S-C). Die Verordnung des Gebietes untersagt alle Maßnahmen, die geeignet sind, den Charakter des Gebietes nachteilig und nachhaltig zu verändern (BR-VO, §4, Schutzzweck, Ziff. (1), Absätze 2., 3.). Das wäre mit einem solchen Bauwerk unabweisbar der Fall. Mit dem BR S-C wurde ein in der Welt einmaliges Stück Kulturlandschaft dauerhaft geschützt, um es der Nachwelt und kommenden Generationen zu bewahren. Hierfür ist alles zu unterlassen, was den Charakter der Landschaft dauerhaft und deutlich verändern kann. Allein vor diesem Hintergrund ist die Trassenführung fehlerhaft.
Insbesondere die Zerschneidung von Waldbereichen führt zu einer gesamtökologischen Entwertung von den letzten noch größeren zusammenhängenden Waldgebieten in Brandenburg (für Ruhe-Lebensraum als Ganzes, Säugetiere, Vögel, Fledermäuse u.a.).
Noch mehr Waldverlust würde für die betroffenen Großvögel eine erhebliche Verschlechterung des Lebensraumes darstellen. Waldverluste in dieser Größenordnung sind im Planungsraum nicht zu ersetzen.
Die Freileitung tangiert und schneidet SPA Gebiete. Für alle Gebiete im Bereich der Trasse sind bedeutende Vogelvorkommen nachgewiesen. Diese Gebiete dienen in besonderer Weise dem Schutz der vorkommenden Vogelarten und es gilt damit das Verschlechterungsverbot in europäischen Vogelschutzgebieten.
Welchen Einfluss die Freileitung auf das Zug- und Rastverhalten der Avifauna (besonders von Gänsen und Kranichen) hat, ist auch bei Berücksichtigung aller Minderungsmaßnahmen nicht abschätzbar. Die im Gebiet ansässigen Adlerarten werden durch Elektroleitungen ebenso gefährdet. Die erfassten Totfunde von Greifvögeln zeigen, dass Ausweichmanöver häufig misslingen und die Vögel an den Elektroseilen verunglücken. Auch Kraniche und Gänse werden oft Anflugopfer von Elektroleitungen, insbesondere dann, wenn die Leitungen in ihre Zugkorridore gelegt werden.
Die mit Errichtung der Leitung zu erwartenden Beeinträchtigungen sind folglich nicht mit den Schutzzielen vereinbar. (Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Dr. Flade, Vogelkundliches Gutachten zur 380-kV-Freileitung).
Bei der Betrachtung der Wald- und Hegepläne wird deutlich, dass es sich bei der geplanten 380-kV-Freileitung nicht um einen einmaligen Eingriff handelt, sondern dass die Trasse kontinuierlich “gepflegt” werden muss.
Die bisher praktizierte Trassenpflege der auf Brandenburger Gebiet tätigen Leitungsträger berücksichtigt die Belange des Naturschutzes unzureichend. Die regelmäßige Trassenpflege beschränkt sich nach unseren bisher gemachten Erfahrungen im Wesentlichen auf regelmäßiges „Mulchen“ der Trassen und sollte zugunsten einer selektiven Trassenpflege untersagt werden.
Zur Förderung der Biodiversität und der Entwicklung eines weiträumigen Biotopverbundes sind Konzepte für eine gezielte, naturschutzorientierte Trassenpflege erforderlich.
Die längst überfällige Behebung des jahrelangen Regelungs- und Vereinbarungsmangels haben die Naturschutzverbände schon mehrfach und deutlich in der Vergangenheit gefordert und sollte spätestens jetzt behoben werden.
Die Naturschutzverbände fordern eine ökologische Baubegleitung, die von einem fach- und ortskundigen und vom Bauträger unabhängigem Landschaftsplanungsbüro/Biologe wahrgenommen wird. Diese Forderung besteht seitens der Verbände nicht nur für dieses Vorhaben.
Die Einbeziehung der anerkannten Naturschutzverbände in die Baubegleitung sollte seitens des Vorhabenträgers insbesondere für sensible Abschnitte in Betracht gezogen werden, aber auch im Hinblick einer naturschutzorientierten Trassenpflege.
Aus Natur- und Landschaftsschutzsicht kritische Punkte sind die Neuzerschneidungen und zusätzlichen Überspannungen der Landschaft. Das Landschaftsbild ist ein sehr hohes Gut.
Wir fordern eine strikte Umsetzung von Vermeidungsmöglichkeiten für den oberirdischen Stromtransport, die u.E. nur durch Erdverkabelung und weiträumige Umtrassierung möglich ist. Vor allem in landschaftsästhetisch empfindlichen Bereichen wie den Bereich um Senftenhütte und das Stadtgebiet von Eberswalde, als auch naturschutzfachlich wertvolle Bereiche wie den Wald südlich von Eberswalde u.a. sind alle verfügbaren Techniken in Anwendung zu bringen, die die Lebensqualität nicht einschränken.
Der Tourismus ist der einzige Wachstumssektor in der regionalen Wirtschaft, für den sich die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch das Vorhaben ökonomisch negativ auswirken wird.
Wir behalten uns vor, unsere Aussagen auf dem Erörterungstermin zu ergänzen.
Mit freundlichen Grüßen
Themen:
380-KV-Freileitung,
Barnim,
Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin,
Chorin,
E.ON edis,
Eberswalde,
Naturfreunde Barnim,
Netzausbau,
Potsdam,
Schorfheide,
Senftenhütte
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