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Senftenhütter Dorffest am kommenden Wochende, 16./17 Juli

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Wie jedes Jahr findet auch dieses Jahr das Dorffest von Senftenhütte Mitte Juli, also am kommenden Wochenende statt.

Da die Hauptzufahrtsstraße von der B198  nach Senftenhütte wegen Bauarbeiten gesperrt ist, weisen die Organisatoren des Festes darauf hin, dass die Zufahrt nach Senftenhütte über Britz und die U14 ausgeschildert ist. Senftenhütte ist erreichbar, auch mit dem PKW!

Ein kurzer Blick ins Programm weist aus, dass an alle Generationen gedacht wurde:

Freitag, 18.00 Uhr  Fußballspiel, ab 19.00 Uhr Disco mit Patrick, 21.00 Uhr Fackelumzug

Samstag: 14.00 Uhr Kaffe und Kuchen, 15.00-17.00 Uhr Partyband “Sowieso”,

17.30 Uhr Las Amapolas, 19.00 – 02.00 Uhr Disco mit “Jogi”

Senftenhütte hat den schönsten Festplatz in der Region und das Senftenhütter Dorffest ist immer eine Attraktion.

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Am Montag werden die Pläne für die 380-kV-Freileitung von Bertiko nach Neuenhagen ausgelegt

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110-kV-Freileitung quert SenftenhütteAlle Bürger haben das Recht, die Pläne bei den Ämtern einzusehen und gegen die geplante 380-kV-Freileitung Einspruch zu erheben.
Die Einwendungen müssen bis zum 27.9.2010 beim Amt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe, Inselstr. 26, 03046 Cottbus eingegangen sein.
Dem Prinzip der Trassenbündelung folgend wird die neue 380-kV-Freileitung rund 60 m neben die Trasse einer bestehenden 110-kV- oder 220-kV-Freileitung gesetzt, wodurch die bestehende Trassenbelastung besonders akzentuiert wird.   

Weil der Trassenkorridor in Senftenhütte (vgl. Bild)  zu schmal ist, soll die bestehende 110-kV-Freileitung auf die neuen Masten aufgesattelt werden. Deshalb sind die Masten in diesem Abschnitt nicht die im Biosphärenreservat eingesetzten Einebenenmasten, sondern doppelt so hohe Masten mit drei Ebenen (Typ Donaumast). Diese Masten wären weithin sichtbar  und würde zu einer technischen Überprägung des Ortsbildes führen. In Senftenhütte zeigt sich, dass die Versicherungen von 50 Hertz Transmission, die Leitung würde mit Rücksicht auf die Gesundheit der Anwohner Mindestabstände von 100 bis 200 m zur Wohnbebauung einhalten, nicht den Tatsachen enstpricht, denn der Trassenkorridor ist hier einfach zu schmal. Nach den Angaben in den Planungsunterlagen bleiben nur 67 m von der Trassenmitte zur Wohnbebauung. Auch mit der Leitlinie für Mindestabstände von Freileitungen, die 50 m Abstand vom Trassenrand zur Wohnbebauung vorsieht, ist diese Planung nicht vereinbar. Ein Grund, der gegen die Planung vorgebracht werden muß.  Es gibt noch weitere Gründe.

Die Bürgerinitiative “Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat” appelliert an alle Bürger, ihre Beteiligungsrechte wahrzunehmen und Einwendungen gegen die Planung vorzubringen. Wie gesagt, bis zum 27.9.2010 beim “Bergamt” in Cottbus.

Einwendungen sind kostenfrei. Nur Einwände, die im Planfeststellungsverfahren vorgebracht wurden, können später auch vor Gericht vorgetragen werden, wenn man gegen einen Planfeststellungsbeschluss klagen will.

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Festakt im Kloster Chorin – 20 Jahre Nationalparkprogramm

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Kommentar zum Festaktsprogramm: 20 Jahre Nationalparkprogramm

Sorgen um das Biosphärenreservat

Anläßlich des Festakts: “20 Jahre Nationalparkprogramm” im Kloster Chorin, zu dem auch der Ministerpräsident Matthias Platzeck und weitere Kabinettsmitglieder erschienen waren, um das “Tafelsilber der Einheit” zu feiern, ließen es sich einige Bürger aus Chorin und Senftenhütte nicht nehmen, auf die aktuelle Gefährdung des Schutzzgebietes durch die geplante 380-kV-Freileitung und andere Projekte hinzuweisen.

Folgender Kommentar zum Festaktsprogramm wurde den Gästen überreicht:

Werte Festtagsgäste!

“20 Jahre Nationalparkprogramm” ein Grund zum Feiern?

Bitte denken Sie daran, “Tafelsilber” weckt auch Begierden. Es könnte leicht zur Beute werden, wenn man es nicht schützt – oder zum Etikettenschwindel!

Das Biosphärenreservat Schorfheide – Chorin und der Naturpark Barnim werden aktuell durch die von 50 Hertz Transmission GmbH (vormals Vattenfall Europe Transmission GmbH) geplante 380-kV-Freileitung “Uckermarkleitung”) gefährdet. Bis zum 27.9. 2010 läuft die Auslegungs- und Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren für dieses Projekt.

Geplante Schweinemast- und Milchviehanlagen, Massentierhaltung, industrielle Fleischproduktion und die damit verbundenen Maßnahmen des Straßenbaus (dreispuriger Ausbau der B198 trotz sinkenden Verkehrsaufkommens, der so viel kostet wie 100 Jahre Biosphärenreservatsverwaltung ) sind weitere aktuelle Gefährdungen unsere Schutzgebiete, gegen die sich Bürgerinitiativen vor Ort wehren. Sie verdienen Ihre Unterstützung.

Nicht über unsere Köpfe und nicht vor unserer Nase!

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Was kostet die teilweise Erdverkabelung der „Uckermarkleitung“?

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Am 27.9. endet die Einwendungsfrist im Planfeststellungsverfahren für die 380-kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen. Für eine abschließende Bilanz ist es noch zu früh, aber man kann schon jetzt sagen, dass die Arbeit der Bürgerinitiative „Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat“ bei der Mobilisierung des Trassenprotests recht erfolgreich war, denn im Gebiet des Biosphärenreservats wurden mehrere hundert Einwendungen gesammelt und an das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe geschickt. Bündelweise laufen die Einwendungen beim Bergamt in Cottbus ein. Spitzenreiter ist Schmargendorf mit mehr als 170 Einwendungen, gefolgt von Senftenhütte mit über einhundert Einwendungen.  Aber auch in Kerkow, Zuchenberg,  Klein Ziethen und Serwest wurden viele Einwendungen gesammelt und nach Cottbus geschickt.

Inzwischen sind auch die ersten Stellungnahmen der Kommunen bekannt geworden. Vorreiter ist Eberswalde mit einer klaren Absage an die Freileitungspläne, gefolgt von Chorin, wo es gestern den  Gemeindevertretern in einer außerordentlichen Sitzung gelungen ist, dem Bauamt auf die Sprünge zu helfen und die Ablehnung der Freileitungspläne besser  zu fundieren.

Auch aus Angermünde und den anderen Trassenanliegern sind vergleichbare Stellungnahmen zu erwarten. Wir erinnern uns,  Angermünde war die erste Gemeinde, die sich im Juni 2008 offen gegen die Freileitungspläne  ausgesprochen hat.

Für die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange liegen inzwischen die von der Bürgerinitiative organisierten Gutachten von Prof.  Jarass , Dr. Oberfeld, Dr. Henne und Dr. Flade vor, die die verschiedenen Aspekte der Freileitung beleuchten: Prof. Jarras hat die Notwendigkeit der Freileitung in Frage gestellt und die Alternativen ausgelotet, Dr. Oberfeld ein umweltmedizinisches Gutachten erstellt, Dr. Henne, der ehemalige brandenburgische Umweltminister und Leiter der Biosphärereservatsverwaltung hat sich mit den Auswirkungen der Freileitung auf das Landschaftsbild befasst und Dr. Flade das Gefährdungspotential der Freileitung für die im Trassengebiet reichhaltige Vogelwelt dargestellt. Die kommunalen Stellungnahmen können also  wissenschaftlich gut fundiert werden, zumal eine nähere Auseinandersetzung mit den  Planungsunterlagen zu dem Ergebnis führt, dass die Vattenfallleute, die für das Vorhaben verantwortlich sind, ausgesprochen schlampig gearbeitet haben. Sie haben nicht einmal versucht die Notwendigkeit der beantragten Freileitung nachzuweisen, sie fühlten sich, mit dem Energieleitungsausbaugesetz im Rücken auf der sicheren Seite und jeden Begründungszwangs enthoben. Auch Alternativen wurden nicht ernsthaft geprüft, sondern einfach verworfen.  Vielleicht spekulierte Vattenfall  auf die inzwischen jahrzehntelange positive Zusammenarbeit mit dem Bergamt in Cottbus, das ja in Sachen Braunkohletagebau dem Antragsteller stets entgegengekommen ist. Warum sollte es diesmal anders sein?

Durch die Initiative der Grünen und der FDP in Sachen Brandenburgisches Erdkabelgesetz ist die Frage der Teilverkabelung wieder aufgeworfen worden. Das könnte für 50 Hertz Transmission die Rettung sein. Teilverkabelung in den sensiblen Bereichen, um einen großen Teil der Trassenplanung zu retten, die so, wie sie vorliegt nicht genehmigungsfähig ist.

Was könnte das kosten?

Wir machen also 50Hertz Transmission die Rechnung auf. Dabei gehen wir nicht von den Behauptungen von Vattenfall Transmission aus, die von dem 10 bis 15fachen Kosten einer Freileitung sprechen, sondern von den einzigen  seriösen Unterlagen, die e-on im Jahr 2007  für 5  Trassenprojekt in Niedersachsen vorgelegt hat (www.praesentationeonnetzausbauniedersachsen 221.pdf.)

Aus dieser Schätzung geht hervor, dass ein Kilometer Erdverkabelung rund 3 Mio. Euro Mehrkosten verursacht. Bei der Querung Eberswaldes (ca. 2,5 km) würden sich die Mehrkosten auf 7,5 Mio belaufen. Bei der Querung des Biosphärenreservats (ca. 25km) wären es 75 Mio Euro.  Die Sache könnte aber deutlich billiger werden, wenn sich 50Hertz Transmission dem Urteil von Prof. Jarass anschließt, dass die beantragte Leitung überdimensioniert ist, dann könnten die Kosten der Erdverkabelung deutlich gesenkt werden.

Im Bereich der 110-kV-Trassen ist man bereits bei einem Kostenfaktor von 1.6 für ein Erdkabel angelangt.

Abspecken und erdverkabeln! Das ist der Rat, den man den Leuten von 50 Herz Transmission in dieser Situation nur geben kann, denn mit der 380-kV-Freileitung kommen sie nicht durch. Nicht durch das Biosphärenreservat und nicht durch Eberswalde.

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Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände in Brandenburg gegen die 380-kV-Freileitung Bertikow – Neuenhagen (Uckermarkleitung)

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Morgen läuft die Frist (16.08. bis 27.09.2010) zum Einreichen der Einwendungen gegen die 380-kV-Freileitung Bertikow – Neuenhagen (Uckermarkleitung) ab. Alle betroffenenen Bürgerinnen und Bürger sowie Institutionen hatten in dem Zeitraum auf diesem Wege die Möglichkeit, sich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu äußern.
Die Stadt Eberswalde hatte dies in einer sehr fundierten Stellungnahme genutzt.
Nachfolgend die Stellungnahme der anerkannten Naturschutzverbände in Brandenburg zum Planfeststellungsverfahren, koordiniert über das Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände Brandenburg.

Potsdam, 23.September 2010

Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände GbR
Lindenstraße 34
14467 Potsdam
Tel 0331-20155-50
Fax 0331-20155-55
info@landesbuero.de, http://www.landesbuero.de
09/10/Frau Becker
Durchwahl: 0331-20155 57

Landesamt für Bergbau,
Geologie und Rohstoffe
Postfach 10 09 33
03009 Cottbus

vorab Fax: 0355/48640-510

Bearbeiter: Herr Buggel
Gesch.-z.: 27.2-1-15

Stellungnahme des NABU, des BUND, der Grünen Liga, der Die NaturFreunde und der SDW zum Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43 Nr. 1, 43b Nr.1 Energiewirtschaftsgesetz für den Neubau der „380-kV-Freileitung Bertikow – Neuenhagen 481/482“ der 50Hertz Transmission GmbH sowie von damit im Zusammenhang stehenden Abschnitten der 110-kV-Freileitung der E.ON edis AG, Az.: 27.2-1-15

Sehr geehrte Damen und Herren,

die geplante Errichtung der Freileitung ist mit erheblichen und nachhaltigen Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden, weshalb wir gegen das Vorhaben ernsthafte Bedenken erheben.
Die Stellungnahmen der Die NaturFreunde Deutschlands, Regionalgruppe Oberbarnim-Oderland e.V. (Anlage 1, 13 S.), des NABU-Regionalverbandes Angermüde e.V. (Anlage 2, 3 Seiten) und des NABU Kreisverbandes Barnim e.V. (Anlage 3, 4 Seiten) sind Gegenstand dieser Stellungnahme und werden von allen im Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände vertretenen Naturschutzverbände mitgetragen

Vorab möchten wir versichern, dass wir die Notwendigkeit des Stromtransportes vom Ort der Erzeugung zu den Verbrauchern erkennen und akzeptieren.
Bedenken melden wir gegen die vorgesehene Dimension der Umsetzung an. Zudem kritisieren wir, dass der Bedarf für die vorliegende Planung nicht im erforderlichen Umfang nachgewiesen wird. Auch wurden im Raumordnungsverfahren keine wirklichen Alternativen zu der geplanten Trasse geprüft.

Gegenwärtig beruht die einzige Herleitung der Notwendigkeit auf dem EnLAG welches besagt das die Übertragungsleistung in diesem Bereich erhöht werden muss. Dort ist jedoch nicht von Netzausbau die Rede. Es sind deshalb alle Möglichkeiten zu prüfen, wie die Übertragungsleistung erhöht werden kann. Dabei muss vom Grundsatz Optimierung vor Verstärkung vor Neubau ausgegangen werden.

Die Verbände fordern daher, dass der Vorhabenträger nachvollziehbar darlegt, warum der Neubau aus seiner Sicht die einzige Alternative sein soll und warum Optimierungspotentiale hier ausgeschöpft sind.
Es ist darzustellen, warum die bestehende 380 kV Leitung Lubmin Neuenhagen nicht durch Temperaturmonitoring oder Aufrüsten auf Hochtemeperaturleiterseile so verstärkt werden kann, dass sie die erforderlichen Kapazitäten aufnehmen kann. Es sind Lastflussdiagramme zu erstellen die die aktuelle Auslastung belegen.
Des Weiteren ist der Nachweis zu erbringen wie hoch der Anteil von Strom aus regenerativen Energien ist und sein wird, der auf der Trasse transportiert wird und werden soll, da der Ausbau der regenerativen Energien immer wieder als Grund für den Bau der Leitungen angegeben wird.

Es wird geplant, eine Stromleitung durch das Land zu legen, die die bestehenden Leitungen von ihrer Größe und Höhe her deutlich übertrifft.
Dies bedeutet eine enorme Zerschneidung der Landschaft, welche in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf Landschaft, Naturausstattung und Lebensqualität der hier ansässigen Bevölkerung haben wird. Wir befürchten eine deutliche Beeinträchtigung und damit Abwertung des existierenden Landschaftsbildes und faunistischer Lebensräume.

Die Leitungstrasse quert drei Großschutzgebiete und tangiert zahlreiche FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete.
Der geplante Trassenverlauf quert zudem ein Schutzgebiet von internationalem Rang, das UNESCO-Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin (BR S-C). Die Verordnung des Gebietes untersagt alle Maßnahmen, die geeignet sind, den Charakter des Gebietes nachteilig und nachhaltig zu verändern (BR-VO, §4, Schutzzweck, Ziff. (1), Absätze 2., 3.). Das wäre mit einem solchen Bauwerk unabweisbar der Fall. Mit dem BR S-C wurde ein in der Welt einmaliges Stück Kulturlandschaft dauerhaft geschützt, um es der Nachwelt und kommenden Generationen zu bewahren. Hierfür ist alles zu unterlassen, was den Charakter der Landschaft dauerhaft und deutlich verändern kann. Allein vor diesem Hintergrund ist die Trassenführung fehlerhaft.

Insbesondere die Zerschneidung von Waldbereichen führt zu einer gesamtökologischen Entwertung von den letzten noch größeren zusammenhängenden Waldgebieten in Brandenburg (für Ruhe-Lebensraum als Ganzes, Säugetiere, Vögel, Fledermäuse u.a.).
Noch mehr Waldverlust würde für die betroffenen Großvögel eine erhebliche Verschlechterung des Lebensraumes darstellen. Waldverluste in dieser Größenordnung sind im Planungsraum nicht zu ersetzen.

Die Freileitung tangiert und schneidet SPA Gebiete. Für alle Gebiete im Bereich der Trasse sind bedeutende Vogelvorkommen nachgewiesen. Diese Gebiete dienen in besonderer Weise dem Schutz der vorkommenden Vogelarten und es gilt damit das Verschlechterungsverbot in europäischen Vogelschutzgebieten.
Welchen Einfluss die Freileitung auf das Zug- und Rastverhalten der Avifauna (besonders von Gänsen und Kranichen) hat, ist auch bei Berücksichtigung aller Minderungsmaßnahmen nicht abschätzbar. Die im Gebiet ansässigen Adlerarten werden durch Elektroleitungen ebenso gefährdet. Die erfassten Totfunde von Greifvögeln zeigen, dass Ausweichmanöver häufig misslingen und die Vögel an den Elektroseilen verunglücken. Auch Kraniche und Gänse werden oft Anflugopfer von Elektroleitungen, insbesondere dann, wenn die Leitungen in ihre Zugkorridore gelegt werden.
Die mit Errichtung der Leitung zu erwartenden Beeinträchtigungen sind folglich nicht mit den Schutzzielen vereinbar. (Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf Dr. Flade, Vogelkundliches Gutachten zur 380-kV-Freileitung).

Bei der Betrachtung der Wald- und Hegepläne wird deutlich, dass es sich bei der geplanten 380-kV-Freileitung nicht um einen einmaligen Eingriff handelt, sondern dass die Trasse kontinuierlich “gepflegt” werden muss.
Die bisher praktizierte Trassenpflege der auf Brandenburger Gebiet tätigen Leitungsträger berücksichtigt die Belange des Naturschutzes unzureichend. Die regelmäßige Trassenpflege beschränkt sich nach unseren bisher gemachten Erfahrungen im Wesentlichen auf regelmäßiges „Mulchen“ der Trassen und sollte zugunsten einer selektiven Trassenpflege untersagt werden.
Zur Förderung der Biodiversität und der Entwicklung eines weiträumigen Biotopverbundes sind Konzepte für eine gezielte, naturschutzorientierte Trassenpflege erforderlich.
Die längst überfällige Behebung des jahrelangen Regelungs- und Vereinbarungsmangels haben die Naturschutzverbände schon mehrfach und deutlich in der Vergangenheit gefordert und sollte spätestens jetzt behoben werden.

Die Naturschutzverbände fordern eine ökologische Baubegleitung, die von einem fach- und ortskundigen und vom Bauträger unabhängigem Landschaftsplanungsbüro/Biologe wahrgenommen wird. Diese Forderung besteht seitens der Verbände nicht nur für dieses Vorhaben.
Die Einbeziehung der anerkannten Naturschutzverbände in die Baubegleitung sollte seitens des Vorhabenträgers insbesondere für sensible Abschnitte in Betracht gezogen werden, aber auch im Hinblick einer naturschutzorientierten Trassenpflege.

Aus Natur- und Landschaftsschutzsicht kritische Punkte sind die Neuzerschneidungen und zusätzlichen Überspannungen der Landschaft. Das Landschaftsbild ist ein sehr hohes Gut.
Wir fordern eine strikte Umsetzung von Vermeidungsmöglichkeiten für den oberirdischen Stromtransport, die u.E. nur durch Erdverkabelung und weiträumige Umtrassierung möglich ist. Vor allem in landschaftsästhetisch empfindlichen Bereichen wie den Bereich um Senftenhütte und das Stadtgebiet von Eberswalde, als auch naturschutzfachlich wertvolle Bereiche wie den Wald südlich von Eberswalde u.a. sind alle verfügbaren Techniken in Anwendung zu bringen, die die Lebensqualität nicht einschränken.
Der Tourismus ist der einzige Wachstumssektor in der regionalen Wirtschaft, für den sich die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch das Vorhaben ökonomisch negativ auswirken wird.

Wir behalten uns vor, unsere Aussagen auf dem Erörterungstermin zu ergänzen.

Mit freundlichen Grüßen

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Senftenhütter Radlerrastplatz – sitzen im Blütenmeer

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Radlerrastplatz in Senftenhütte

Wer auf der Tour Brandenburg von Chorin kommend durch Senftenhütte fährt, findet am Ortsausgang Richtung Joachimsthal diesen schönen Rastplatz, den der Keramikhütte e.V. gemeinsam mit dem Heimatverein Senftenhütte im Jahr 2009 errichtet hat.

Zur Zeit blühen die Robinien und man sitz in einem Blütenmeer, wenn man auf die Stele mit Abbildungen zur Dorfgeschichte blickt.

Senftenhütte ist ein ehemaliges Glashüttendorf und später durch Land- und Forstwirtschaft geprägt worden. Die Steinschlägerei war im 19. und 20. Jahrhundert eine wichtige zusätzliche Erwerbsquelle für die Senftenhütter.

Das alles wird auf der Stele dargestellt. 

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Erdkabel statt Trassenkosmetik – Vor-Ort-Termin an der geplanten 380-kV-Freileitungstrasse

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Als sich am 26. September 2011 auf Einladung des Bergamts, der Genehmigungsbehörde im laufenden Planfeststellungsverfahren für die 380-kV-Freileitung von Bertikow (Prenzlau) nach Neuenhagen (Berlin), MitarbeiterInnen von 50 Hertz Transmission und Mitglieder und Unterstützer der BI “Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat”  und eine Moderatorin aus dem Wirtschaftsministerium zu Vor-Ort-Besichtigung an ausgewählten Konfliktpunkten der Trasse trafen, leuchtete ihnen stets ein abwärts gerichteter gelber Pfeil entgegen, dessen Botschaft klar war: 380 kV – ab in die Erde! Der gelbe Pfeil, vom Freileitungsprotest in Niedersachsen als Symbol der Forderung nach Erdverkabelung im Höchstspannungsbereich entwickelt, war rechtzeitig in der Uckermark angekommen.

Freileitungstrasse bei Senftenhütte

der gelbe Pfeil - Symbol der Forderung nach Erdverkabelung von Höchstspannungsleitungen

Die Problematik der Trassenführung in Senftenhütte wurde von einem Mitglied der Bürgerinitiative mit wenigen Worten umrissen: “Der Korridor, in dem die Leitung das Dorf quert, ist mit 130 m einfach zu schmal, um die vom Projektanten selbst gesetzten Mindestabstände von 100-200 m zu Wohnbebauung einzuhalten. Auch die Brandenburgische Bauleitlinie, die einen Abstand vom Trassenrand zur Wohnbebauung von 50 m vorsieht, kann an dieser Stelle nicht eingehalten werden. Die in Senftenhütte geplanten Dreiebenenmasten mit einer Höhe von 50-60 m überragen den Kirchturm, alle  Erhebungen in derRegion und überprägen das Ortsbild. Die einzige Lösung, die hier denkbar wäre, ist die Erdverkabelung.” Doch davon wollte die Mitarbeiterin des Wirtschaftsministeriums nichts wissen. Erdverkabelung sei heute kein Diskussionsgegenstand, es fehlten einfach alle gesetzlichen Voraussetzungen und es sei ungewiss, ob die Bundesnetzagentur, die bei einer Erdverkabelung anfallenden Mehrkosten anerkennen würde. Ende der Durchsage.

Also begab man sich ins Dorf, um die Betroffenheit der Anwohner zu erkunden. Allein aus Senftenhütte waren 100 Einwendungen gegen die Freileitungsplanung von Anwohnern beim Bergamt eingegangen.
Am Kirchplatz war man sich einig,  dieser Ort sollte nicht durch den Anblick von 60 m hohen Masten verschandelt werden. Die Masten sollten so verschoben werden, dass sie nicht ins Blickfeld kommen. Nichts leichter als die Quadratur des Kreises.

Während in Buchholz 50 Hertz Transmission mit der weiträumigen Verschiebung von ortsnahen Masten punkten konnte,  man erkannte ja den guten Willen, das technisch Mögliche zu leisten, wurden die Grenzen der Trassenkosmetik auf dem Drebitzberg deutlich.

Hier hat der Heimatverein von Kleinziethen in Kooperation mit dem Geo-Park (Eiszeitland am Oderrand) einen Aussichtspunkt errichtet, von dem aus man einen herrlichen Blick auf drei Seen hat: den Serwester See, den Rosinsee und den Parsteinsee. Allerdings fällt der Blick auch auf eine 110-kV-Freileitung  und östlich von Angermünde auf ein ausgedehntes Windkraftanlagenfeld. Neben dieser 110-kV-Freileitung soll im Anstand von 60 m die 380-kV-Freileitung mit wesentlich höheren Masten und einer Spannweite von 42 m errichtet werden. Tourismuswerbung der anderen Art. (Vgl. Bar-Blog. 20.9.2009)

Kann dieser Ausblick  vom Anblick der Freileitungsmasten freigehalten werden? Die Spannfeldlänge beträgt maximal 400 m und ist fast ausgereizt. Hellsichtig erkannte die Moderatorin, dass hier ein “Pilgerort für alle Gegner erneuerbarer Energien” entstehen könnte: am Horizont die Windkraftanlagen und vor der Nase  des Betrachters die 110- und die 380-kV-Freileitungen. Guter Rat ist da teuer. Stumm hängt der gelbe Pfeil am Aufsteller des Geo-Parks.

Aussichtspunkt "Drei-Seen-Blick", DrebitzbergÜber Schmargendorf, einen weiteren Konfliktpunkt – die Freileitungstrasse verläuft hier in Sichtweite des Weltnaturerbes “Grumsiner Forst” – ging es zur Blumberger Mühle, dem Informationszentrum des Nabu, an dem bereits zwei 110-kV-Trassen vorbeiführen. Da soll sich dann die 380-kV-Freileitung noch hinzugesellen. Trassenbündelung heißt das Prinzip, nach dem hier geplant wird.

“Die Teiche an der Blumberger Mühle sind ein hochfrequentierter  Rastplatz für  Zugvögel”, erklärte Dr. Henne, der ehemalige Umweltminister, bis zu seinem (Un) Ruhestand langjährige Leiter des Biosphärenreservats. “Vogelschutz ist ein anderes Thema, heute geht es um das Landschaftsbild“, so der Einwand der Moderatorin, die gleichwohl einräumen mußte, dass es sehr wohl möglich sei, dass die Untersuchung der Risiken für die Vogelwelt das Aus für die Planung bedeuten könne.

Die BI “Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat” sieht sich nach dieser Vor-Ort-Begehung in ihrer Position bestätigt. Durch Trassenkosmetik ist das Landschaftsbild nicht  zu retten, durch Erdverkabelung schon.
“Nicht über unsere Köpfe – keine Freileitung durchs Reservat und Wohngebiete!”

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3. Rundbrief der Bürgerinitiative “Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat”

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Nachfolgend der 3. Rundbrief an die Mitglieder, Unterstützer und Freunde des “Wir in der Biosphäre e.V.” und der von ihm getragenen Bürgerinitiative “Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat”.

Liebe Freundinnen und Freunde!
Ich nutze, wie schon im Vorjahr, die Jahreswende, um Sie kurz über den aktuellen Stand des Konflikts um die 380-kV-Freileitung von Bertikow nach Neuenhagen und die Aktivitäten des gemeinnützigen Vereins “Wir in der Biosphäre” und unserer Bürgerinitiative im ablaufenden Jahr zu informieren.

1. Zum aktuellen Stand des Planungsverfahrens und der Prozeßvorbereitung
Im Laufe des Planfeststellungsverfahrens zeigt sich mehr und mehr, wie fahrlässig und oberflächlich die Planung durch 50 Hertz Transmission und die beauftragten Planungsfirmen ausgeführt wurde. Ständig sind weitere Planänderungen erforderlich, die zu neuen Auslegungs- und Beteiligungsverfahren führen, sodaß sich das Genehmigungsverfahren hinzieht, was zu einer starken Nervenbelastung für die Trassenanwohner führt.

Die Gründe für diese Umplanungen sind vielfältig. Mal wurde die Mindestdurchfahrtshöhe bei der Querung einer Bundesstraße mißachtet, mal wurden die Mindestabstände zu einer Infrastruktureinrichtung nicht eingehalten und schießlich in Eberswalde aufgrund der vielen Einwendungen aus dem Gewerbepark und auf Druck der Stadtverwaltung neu trassiert. Dabei waren die Neuplanungen wiederum so unzureichend, dass abermals umgeplant werden mußte, so dass ein weiteres Beteiligungsverfahren für Januar bis Anfang Februar 2013 erforderlich ist.
Ihr Meisterstück lieferten die Planer, indem sie an vier Stellen der Trasse (Senftenhütte, Schmargendorf, Angermünde und Wendemark) die planfestgestellte, aber noch nicht errichtete Ferngasleitung 304 (FGL304) einfach ignorierten und die Trasse der FGL 304 mit ihren Masten belegten.
Deshalb wurde ein neues Auslegungs- und Beteiligungsverfahren erforderlich, das bis zum 7. Januar 2013 läuft. Gegenstand dieses Verfahrens ist – das ist bemerkenswert – die Umplanung der planfestgestellten(!) Ferngasleitung.
Die Bürgerinitiative fordert die Grundstückseigentümer, die von dieser Umplanung betroffen sind, auf, gegen dieses Verfahren Einwendungen zu erheben.

Wie bereits im letzten Rundbrief festgestellt, haben sich bei 50 Hertz Transmission die beinharten Hardliner durchgesetzt, so daß die Forderung nach der Erdverkabelung in sensiblen Gebieten schlicht zurückgewiesen wird.

Rechtsanwalt Heinz hat im Auftrag des Vereins “Wir in der Biosphäre” e.V. im jüngsten Beteiligungsverfahren am 5.11.2012 fristgerecht noch einmal unsere Rechtsposition dargelegt und auf der Basis der erstellten Gutachten von Prof. Jarass, Dr. Oberfeld, Dr. Flade, Dr. Henne, Prof. Peters und der Stellungnahme des Landesamtes für Umweltschutz die Einstellung des Verfahrens bzw. die Ablehnung des von 50 Hertz gestellten Antrags auf Planfeststellung gefordert.

Mit einem Abschluß des Planfeststellungsverfahrens ist frühestens im Frühjahr 2013 zu rechnen. Falls das Bergamt dem Antrag unseres Anwalts nicht folgen und eine Plangenehmigung erteilen sollte, werden wir diese Entscheidung gerichtlich anfechten.
Alle Arbeiten für die inhaltliche Begründung des Rechtsstreits sind abgeschlossen. Unser Anwalt kann sich auf gründlich erarbeitete wissenschaftliche Gutachten stützen, die auf dem aktuellsten Stand sind.

Bei der Finanzierung der Kosten des Rechtsstreits vor dem Bundesverwaltungsgericht vertrauen wir ganz auf Ihre zugesagte Unterstützung.

2. Rückblick Aktivitäten der Bürgerinitiative und des Vereins
Wie bereits im letzten Rundbrief (Juni 2012) berichtet, ist es uns gelungen, die Anstrengungen von 50 Hertz Transmission durch eine intensivierte Öffentlichkeitsarbeit die Akzeptanz der Freileitung zu erzeugen, zu durchkreuzen.
Dies gilt sowohl für die Diskussionsveranstaltung in der Blumberger Mühle (März 2012) als auch für die “Informationstour” von 50 Hertz im August 2012 durch den Barnim und die Uckermark. Die Bürgerinitiative begleitete das Team von 50 Hertz und beeinflußte damit vor allem das Medienecho.

Der Konflikt um die “Uckermarkleitung” ist eingebettet in die Kontroverse um den Netzausbau und die Diskussionen um die Form der Energiewende.
Es ist deshalb für uns wichtig, die energiepolitische Debatte im Auge zu behaltern und darauf, so weit es geht, Einfluß zu nehmen. Deshalb hat sich die Bürgerinitiative durch dezidierte Stellungnahmen an der Diskussion des Netzentwicklungsplans beteiligt und sich hier ein gewisses Prestige an Sachkompetenz erarbeitet.

Im April formulierten wir den “Choriner Appell”, in dem wir eine bundeseinheitliche Regelung der Mindestabstände von Freileitungen zur Wohnbebauung (400m) forderten.

Auf dem alternativen “Energiegipfel” am 1.12.2012 in Ilmenau brachten wir das “Ilmenauer Signal” ein, das einen Weg für eine dezentrale, bürgernahe unweltverträgliche, innovative und sozialverträgliche Energieversorgung aufzeigt.

Wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr zurück, in dem vor allem unsere Öffentlichkeits- und Medienarbeit sich den Anforderungen, die durch die “Akzeptanzoffensive” der Netzbetreiber und des brandenburgischen Wirtschaftsministeriums gestellt wurden, durch eine flexible Strategie gewachsen zeigte.

Auf der Basis unserer Erfahrungen nach vier Jahren Kampf gegen die Freileitungspläne und für den Erhalt unserer wertvollen Kulturlandschaft blicken wir voll Zuversicht in das kommende Jahr und wünschen Ihnen ein Frohes Fest.

Chorin, 20.12.2012

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative “Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat”

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Dorffest in Senftenhütte am kommenden Samstag, 20.7.2013

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Senftenhütte lädt für den kommenden Samstag zum alljährlichen Dorffest ein. Beginn ist um 10:00 Uhr auf einem der schönsten Festplätze im Barnim, ja in ganz Brandenburg.

Es ist ein Fest für alle Generationen mit Fußball und Gummistiefelweitwurf, Ponyreiten undn Kinderschminken, einem Gigalift für den besseren Überblick,  mit Blasmusik und den  Britzer “Wiesenpiepern, mit den Hot Step Girls, DJ Tommy und den “Pankepiraten”.

Nach dem Fackelumzug um 21.00 gibt es Disco mit DJ Tommy. Für Speis und Trank ist gesorgt, die Senftenhütter Kuchentafel des Heimatvereins ist berühmt. Die “Keramikhütte” ist auch mit einem Stand vertreten.

Eintritt: 3.50 Euro (wie in den letzten Jahren auch)

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Jahresrückblick 2013 der Bürgerinitiative: Biosphäre unter Strom – keine Freileitung durchs Reservat

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Transparent der BILiebe Freunde und Mitstreiter
1. Zum Stand des Planfeststellungsverfahrens
Die Genehmigungsbehörde, das Landesamt für Bergbau, Energie und Rohstoffe (Bergamt), hat das Planfeststellungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Noch steht der Planfeststellungsbeschluss aus. Im vergangenen Jahr sind eine Reihe von Planänderungen vorgenommen und in das Verfahren eingebracht worden. Die Bürgerinitiative hat wiederholt darauf hingewiesen, dass punktuelle Planänderungen nicht geeignet sind, die Einwände, die gegen diese Planung erhoben werden, zu entkräften.
Wir haben die Beteiligungsverfahren, die im Rahmen der Planänderungen durchgeführt wurden, genutzt, um abermals unsere Einwände gegen die Trassenplanung in das Verfahren einzuführen. Darüber hinaus haben wir versucht, im Rahmen unserer Möglichkeiten, die Betroffenen zu mobilisieren und zu motivieren, ihren Protest gegen die Planung zu artikulieren. Im August sind wir vom Bergamt aufgefordert worden, abschließend zu dem Freileitungsprojekt Stellung zu nehmen. Unser Anwalt Phillip Heinz hat noch einmal alle Argumente gegen das Vorhaben in das Verfahren eingeführt und sich dabei auf die jeweils aktualisierten Fassungen der wissenschaftlichen Gutachten gestützt.
Von Mitarbeitern des Bergamts wurde ein Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für den Winter 2013/Frühjahr 2014 signalisiert.

2. Zum Stand der Vorbereitungen für eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht
Sowie ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt, wird dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden. Die Kläger stehen bereit. Klagen wird ein Natur- und Umweltschutzverband, ein betroffenes Unternehmen und ein Privatkläger dessen Grundstück überspannt werden soll.
Diese ausgewählten Kläger handeln stellvertretend für alle Betroffenen, um die Prozesskosten gering zu halten.
Alle Aspekte, mit denen die Klage begründet wird, sind bereits in das Planfeststellungsverfahren eingebracht worden, so dass sie vom Gericht berücksichtigt werden müssen. Die wissenschaftlichen Gutachten, auf die sich die Klage stützt, sind auf dem aktuellsten Stand.
Damit 50 Hertz Transmission nicht vollendete Tatsachen schaffen kann, wird gleichzeitig mit der Klage ein Rechtsschutzverfahren beantragt, um einen Baustopp zu erwirken. Die Prozesskosten in Höhe von ca. 50 000.- Euro werden gemeinsam von Unternehmen aus der Region, durch Umweltverbände, Kommunen und von privaten Spendern getragen. Hier sind vor allem der Beiträge der Städte Eberswalde und Angermünde sehr hilfreich, die ungefähr ein Viertel der Prozeßkosten tragen.

Das Prozesskostenkonto wird vom gemeinnützigen Verein “Wir in der Biosphäre” e.V., der eng mit der Bürgerinitiative zusammenarbeitet, geführt.
Die Bürgerinitiative appelliert eindringlich an alle Freunde und Mitstreiter, die Finanzierung des Prozesses durch Spenden auf dieses Konto zu unterstützen!

Unser Rechtsanwalt Phillip Heinz hat die Stadt Krefeld in einem Klageverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss für eine 380 kV-Freileitung (Enlag-Projekt) vor dem Bundesverwaltungsgericht am 17.12.2013 erfolgreich vertreten. Der Planfeststellungsbeschluss für die Krefelder Leitung ist nicht vollziehbar. Insofern können wir mit Recht behaupten, dass die von uns unterstützte Klage sehr wohl Aussicht auf Erfolg hat.

3. Bericht über die Aktivitäten der BI im vergangenen Jahr 
Im Frühjahr 2013 hat 50 Hertz auf Druck der BI die (Un)Machbarkeitsstudie zur Erdverkabelung in Eberswalde, aber nicht die Kostenkalkulation, veröffentlicht. In dieser Studie sind verschiedene Varianten der Erdverkabelung bei der Querung Eberswaldes dargestellt worden. Rein technisch, so das Ergebnis der Studie, sei eine Erdverkabelung machbar, aber wegen der hohen Kosten (mehr als 20 Mio. Euro für 2,8 km) wirtschaftlich nicht vertretbar. Der Forderung der BI, die Kostenkalkulation offen zu legen, ist 50 Hertz Transmission nicht nachgekommen. Diese Kalkulation steht im Widerspruch zu einer Kostenkalkulation für Erdkabeltrassen in Niedersachsen von E.ON aus dem Jahre 2007, die zum Ergebnis hatte, dass die Mehrkosten für Erdkabel bei 3 Mio. Euro pro km im Vergleich zu den Kosten einer Freileitung liegen. 50 Hertz Transmission plant also doppelt so teuer wie E.ON.
Seit dem Sommer 2013 versuchen Mitarbeiter der Alpine Energie im Auftrag von 50 Hertz Transmission Durchleitungsrechte im Trassenbereich zu erwerben. Die BI hat an die Grundstückseigentümer appelliert, angesichts der Tatsache, dass noch kein Planfeststellungsbeschluss ergangen ist, keine Rechte abzutreten und nicht mit Alpine Energie zu kooperieren.
Um die Gemeinden auf ihre Seite zu ziehen, hat 50 Hertz Transmission einen Vertragsentwurf für Ausgleichszahlungen an die Gemeinden, deren Gebiet durch die Freileitung gequert wird, veröffentlicht, der aber bisher kaum auf positive Resonanz in den Gemeinden gestoßen ist. Die Kommunen stehen nach wie vor zu ihrer Ablehnung des Freileitungsprojekts.
Diese Fragen wurden von der BI in ihrer Öffentlichkeitsarbeit thematisiert und vom Fernsehen des rbb und radio 1 in Sendungen aufgegriffen in denen auch die BI zu Wort kam. Die Position der BI wurde in mehreren Berichten in der Regionalpresse, im Barnimblog (www.bar-blog.de) und auf unserer Homepage (www.trassenfrei.de) dargestellt. Unsere Arbeit findet durchgängig ein positives Medienecho.

4. Netzentwicklungsplan und Energiewende
Die Position der Bürgerinitiative zum Netzentwicklungsplan und zur Energiewende wurde auf Veranstaltungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) dargestellt.
Die BI kritisiert einen überdimensionierten Netzausbau, der auch energiepolitisch abzulehnen ist, da er die Einspeisung von Kohlestrom parallel zu der Stromeinspeisung nach dem EEG ermöglicht und die alten Strukturen konserviert.

Das “Ilmenauer Signal”, ein Appell für eine Energiewende von unten, das von Mitgliedern unserer BI angeregt wurde, ist inzwischen von uns inhaltlich unterfüttert und ausführlich erläutert worden. Es ist im Internet abrufbar (www.zubila.de/ilmenauer-signal.html).

Auf zwei Tagungen zum Thema Verbesserung der Bürgerbeteiligung, zu denen das Wirtschaftsministerium eingeladen hatte, hat die BI über unserer Erfahrungen referiert und einen 10 Punktekatalog eingebracht.

Wir können heute auf eine erfolgreiche Arbeit im Jahr 2013 zurückblicken und auf der Basis unserer Erfahrungen nach fünf Jahren Kampf gegen die Freileitungspläne und für den Erhalt unserer wertvollen Kulturlandschaft voll Zuversicht dem kommende Jahr entgegensehen und wünschen Ihnen ein frohes Fest.

Senftenhütte, 20.12.2013

Hartmut Lindner, Sprecher der Bürgerinitiative

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Konflikt um das Gemeindehaus Senftenhütte – Filmpräsentation : „Lügen und andere Wahrheiten“

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Im Juni 2013 hat der Bürgermeister von Chorin, Martin Horst, die Diskussion über die Zukunft der Gemeindehäuser „angestoßen“ und den Verkauf von einigen Objekten ins Gespräch gebracht. Sehr schnell wurde klar, dass das Gemeindehaus in Golzow, in dem sich die Kita befindet, nicht veräußert werden kann. Auch der Ortsvorsteher von Serwest hat es verstanden, das Serwester Gemeindehaus aus der Schußlinie zu bringen. Die Verkaufsabsichten konzentrierten sich auf das Gemeindehaus in Senftenhütte, in dem der Keramikhütte e.V. einen Raum für seinen Werkstatt angemietet  und eine Shiatsu-Studio  betrieben wird. Die Gemeinde nutzte das Haus für Sitzungen des Ortsbeirats und  der Gemeindevertretung (GVV). Immerhin hat die GVV-Chorin  im Februar 2014  beschlossen, das Haus zunächst nicht zu verkaufen und sich um EU-Fördermittel zu bemühen, um das Haus zu sanieren. Es gab aber immer wieder Vorstöße von interessierter Seite, das Haus doch zu veräußern, die aber keine Mehrheit in der GVV fanden. Schließlich hatte man sich geeinigt, das Haus langfristig an die beiden daran interessierte Vereine zu verpachten. Die Kuh schien vom Eis zu sein.

Da stellt sich plötzlich heraus, dass das Haus in den Akten der Unteren Bauaufsichtsbehörde Barnim nicht als Gemeindehaus geführt wird, sondern als Verkaufsstelle. Infolgedessen, so wurde messerschaft geschlossen, sei eine Nutzung durch die gemeinnützigen Vereine unzulässig und dem Keramikhütte e.V. wurde zum 31.12.2015 gekündigt und dem Kultur- und Bildungsverein Alte Schule Senftenhütte (www.alte-schule-senftenhuette.de) wurde die Nutzung ab dem 1.10.2015 untersagt.

Um die Vereinsarbeit weiterführen zu können, kooperiert der Kultur- und Bildungsverein Alte Schule Seftenhütte e.V. mit anderen Vereinen und gemeinnützigen Stiftungen, die ihm Gastrecht gewähren.

Am 13.Januar 2016 zeigt der Kultur- und Bildungsverein Alte Schule Senftenhütte um 19.30 Uhr in der Kommunität Grimnitz, Grimnitzer Str. 11 in Joachimsthal den Film „Lügen und andere Wahrheiten“. Eintritt: 3.- Euro

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Protest in Senftenhütte

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Protest in SenftenhütteDas Gemeindehaus ist kein Gemeindehaus, es ist nur als Verkaufsstelle des Konsum zugelassen, so die Auskunft der Unteren Bauaufsicht des Landkreises Barnim auf eine Anfrage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg am 23.9.2015.

Die Aktenlage des Bauamts ist aber unzuverlässig, denn es befinden sich nur Bauantrag und Baugenehmigung aus dem Jahr 1972 in der Akte. Seit dem wurde sie nicht weitergeführt. Dass das Haus als Versammlungsort der Gemeinde, als Wahllokal und  für Familienfeiern genutzt wurde, dass Mietverträge über einzelne Räumlichkeiten abgeschlossen wurden, alles dem Amte unbekannt. Entscheidend ist die Aktenlage. Das ist der Sieg der Bürokratie über die Wirklichkeit.  Deshalb dürfen auch die gemeinnützigen Vereine und auch die Gemeinde das Haus nicht mehr nutzen.

Seit dem 1.10.2015 konnte der Kultur- und Bildungsverein Alte Schule Senftenhütte e. V. das Haus nicht mehr nutzen und seit  dem 31.12.2015 ist auch die Kündigung für den Keramikhütte e.V. wirksam. So kommt die Gemeinde ihrer Aufgabe nach §2 der Kommunalverfassung nach: „Die Gemeinde fördert das kulturelle Leben und die Vermittlung des kulturellen Erbes…“

Die Alte Schule Senftenhütte ist das letzte Haus im kommunalen Eigentum in Senftenhütte. Statt es zu entwickeln drohen Verkauf oder Verfall. Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen, noch können die Weichen richtig gestellt werden. Am 3.Februar tagt der Entwicklungsausschuss der Gemeinde Chorin.

Die Vereine appellieren an die Gemeindevertretung: Rettet die Alte Schule! Nutzt die EU-Förderprogramme! Sanierung statt Verkauf!

 

 

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„Taxi Teheran“ am 19.02.2016 um 19.30 Uhr im Heidekrugsaal in Joachimsthal

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Weil dem Kultur- und Bildungsverein Alte Schule Senftenhütte e.V. sein Domizil, das Gemeindehaus in Senftenhütte, seit dem 1.10.2015 verschlossen ist, kooperiert er mit benachbarten Vereinen, um seine Arbeit fortsetzen zu können.

Am kommenden Freitag, 19.2.2016 sind wir im Heidekrug.02 in Joachimsthal zu Gast und zeigen gemeinsam mit dem Gastgeber den Film „Taxi Teheran“, der auf der Berlinale 2015 ausgezeichnet wurde. Der Heidekrugsaal befindet sich am Brunoldplatz in Joachimsthal.

Eintritt: 6.- Euro

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Umstrittener Verkauf des ehem. Gemeindehauses Senftenhütte beschlossen

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Die Gemeindevertretung von Chorin hat den Verkauf des ehem. Schul- und Gemeindehauses beschlossen.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Kaufvertrags bestehen fort. Das Wertgutachten, auf das sich der Verkaufspreis stützt, ist älter als 12 Monate, so dass der Nachweis, dass die kommunale Immobilie nicht unter Wert verkauft wird, nicht erbracht werden kann. Kritiker des Geschäfts sehen hier einen Verstoß gegen den §79 der Kommunalverfassung  und gegen einen einschlägigen Runderlass des Innenministeriums. Auf eine Ausschreibung wurde verzichtet, zugleich aber dem Käufer ein langfristiger Mietvertrag für einen durch die Gemeinde genutzten  Raum angeboten, wodurch diesem ein großer Teil des Kaufpreises gleichsam rückerstattet würde. Ist das nicht eine unzulässige Begünstigung des Kaufinteressenten?

Nach der §79 der Kommunalverfassung sind nur Wertgegenstände der Kommunen veräußerbar, die von den Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr benötigt werden. Dieser Nachweis ist im Fall von Senftenhütte nicht erbracht und wohl auch nicht zu erbringen, denn die Gemeinde möchte ja einen Raum und einen Toilettentrakt vom Käufer mieten. Nach der Genehmigungsverordnung sollte in diesem Fall vor dem Verkauf eine Genehmigung von der Kommunalaufsicht eingeholt werden. Das ist, soweit bekannt, nicht geschehen.

Der gemeinnützige Kultur- und Bildungsverein Alte Schule Senftenhütte e.V., dem die Nutzung des Hauses von der Amtsverwaltung im Herbst 2015 untersagt wurde, hat auf seiner Homepage einen „persönlichen Nachruf“ des ehemaligen Schul- und Gemeindehauses veröffentlicht: http://www.alte-schule-senftenhuette.de/wp-content/uploads/2016/06/nachruf.pdf  nachruf.pdf, die literarisch gelungene Verarbeitung eines jahrelangen Konflikts um das Schul- und Gemeindehaus.

 

 

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